Header-Bild
Infos für Betroffene -

Infos für Betroffene

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

„Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (M-A-G)“

Ist am 18.09.2023 veröffentlicht worden und unter folgendem Pfad zu finden:

www.bmas.de > Soziales > Teilhabe und Inklusion > Politik für Menschen mit Behinderung > Assistenzhunde
und dann ganz unten auf der Seite unter „Weitere Informationen“

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mitBehinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html

Die Interessenbekundung und Registrierung für die Teilnahme an dem Modellvorhaben ist über das Förderportal des
BMAS möglich: https://www.foerderportal-bmas.de/
Betroffene können sich dort unter dem Button „natürliche Person“ anmelden.

Wichtiger Termin:
Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen endet am 16. Oktober 2023, 15:59 Uhr.


 

Der Verein Associata e.V. setzt sich seit seiner Gründung für die rechtliche Anerkennung und Gleichbehandlung aller Assistenzhunde ein. Zur rechtlichen Gleichbehandlung gehört auch bei entsprechender Indikation eine gesetzlich geregelte Finanzierung aller Assistenzhunde. Das fehlt bisher. Daran muss noch gearbeitet werden. Associata e.V. bildet selbst keine Assistenzhunde aus und vermittelt auch keine Assistenzhunde. Auch eine Beteiligung an Finanzierungen ist dem Verein leider nicht möglich.

Associata e.V. unterstützt aber Betroffene gerne durch individuelle Information auf dem Weg zu einem Assistenzhund. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Informations-Angebote für Menschen mit dem Wunsch nach einem Assistenzhund sowie für Beratungs- und Betreuungsorganisationen zu schaffen. Der Verein plant auch eigene Informations- und Seminarangebote für verschiedene Interessengruppen. Bei Interesse an diesen Angeboten sprechen Sie uns gerne an.

Wichtig für Betroffene, deren Assistenzhund bereits vor Inkrafttreten der AHundV ausgebildet und geprüft worden ist: Um die Rechte aus dem BGG in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie für Ihren Assistenzhund eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde Ihres Bundeslandes. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen direkt an der Quelle: Das BMAS aktualisiert seine Informationen zur Assistenzhunde-Verordnung laufend und veröffentlicht dort auch die nach Landesrecht zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern.