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Infos für Betroffene - Associata-e.V.

Infos für Betroffene

Die DGP – Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen hat die Akkreditierung zur Zertifizierung von Assistenzhunde-Ausbildungsstätten mit Wirkung zum 15. April 2024 zurückgegeben.

Hier der Link zur offiziellen Information der DGP: https://www.dgp-gmbh.de/zertifizierung-ah-schulen/ 

Und ebenso der Link zur Webseite des BMAS:  https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html 

Dadurch ist keine Ausbildungsstätte und ist kein Trainer ab 15.4.2024 mehr zertifiziert für die Ausbildung von Assistenzhunden!
Bereits erteilte Zertifizierungen verlieren ihre Gültigkeit!

Es ist ein Vakuum entstanden und zum jetzigen Zeitpunkt weiß noch niemand, wie es weitergehen und welche neuen Regelungen es geben wird.

Wir sind auf vielen Wegen aktiv und versuchen, gesicherte Informationen zu erhalten und werden auf dieser Seite über neue Sachverhalte informieren.

Stand 21. März 2024


 

20. Februar 2023

Zertifizierung von AH-Ausbildungsstätten und AH-Trainer*innen

Immer wieder erreichen uns auch Fragen, ob eine Ausbildung zum Assistenzhunde-Team bei einem Trainer, einer Trainerin möglich sei, der/die selbst nicht zertifiziert ist bzw. sich nicht selbst zertifizieren lassen möchte und auch nicht bei einer AH-Ausbildungsstätte angestellt ist, sondern im weitesten Sinne eine Kooperation mit einer zertifizierten AH-Ausbildungsstätte und einem/r dort tätigen fachlichen Leiter*in anstrebt/eingeht. 

Hierzu eine kurze Zwischeninfo, Stand 18. Februar 2024: Bei einer solchen Kooperation würden „fachliche Leiter*innen“ der zertifizierten Ausbildungsstätte dann das volle Haftungsrisiko für eine ordnungsgemäße Durchführung der AH-Team-Ausbildung entsprechend der AHundV auch für alle Kooperationspartner*innen eingehen. Das bedeutet für alle künftigen AH-Nehmer*innen, die auf der Suche nach einer Ausbildungsstätte, Trainer*in sind, sich zu vergewissern, dass die von ihnen ausgewählte Ausbildungsstätte, Trainer*in über die notwendige Zertifizierung entsprechend der AHundV verfügt. Denn sollte diese nicht im Sinne der AHundV vorliegen, könnte es möglicherweise passieren, dass es am Ende der AH-Team-Ausbildung Probleme hinsichtlich der Zulassung zur AH-Team-Prüfung geben könnte. Bis jetzt gibt es für die Zeit nach Auslaufen der Übergangsregelung am 30.06.2024 noch keine akkreditierten Prüfinstanzen zur Abnahme der Team-Prüfungen, die jetzt schon im Einzelnen hierzu befragt werden könnten. Unsere Anmerkung ist daher als vorsorglicher Hinweis zu verstehen, da die rechtliche Klärung dieser Verfahrensweise noch nicht abgeschlossen ist.

Nach unserer Einschätzung ist das Vorgehen von Kooperationen vom Sinn und vom Inhalt der AHundV her nicht unbedingt gedeckt. Daher hat der Verein am 16.02.2024 in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Fachreferat im BMAS diese Frage ausführlich erörtert. Das BMAS steht diesem Verfahren auch skeptisch gegenüber, befindet sich aber noch in einer rechtlichen Klärung mit der zuständigen Zertifizierungsstelle DGP über die Vereinbarkeit dieses Verfahrens mit der AHundV. Das BMAS hat uns zugesagt, uns über das Ergebnis der Prüfung zeitnah zu informieren. Sobald uns dieses vorliegt, werden wir auf der Homepage darüber berichten.

Künftigen AH-Nehmer*innen empfehlen wir daher, sich bei der Auswahl ihrer Ausbildungsstätte sehr genau über die Zertifizierung bzw. den Stand der Zertifizierung und die jeweilige Qualifikation der von ihnen gewählten Trainer*innen zu informieren und sich ggfl. schriftlich bestätigen zu lassen, dass diese/dieser im Sinne der AHundV als zertifiziert gilt, bzw. im Sinne der AHundV eine Zertifizierung beantragt hat. Auch eine direkte Anfrage beim BMAS oder der DGP bei einem nicht eindeutigen Stand zur Zertifizierung kann hilfreich sein. Bisher ist ohnehin nur ein Teil der beantragten Zertifizierungen abgeschlossen. Denn die im Zuge der Zertifizierung erforderlichen Vor-Ort-Begehungen bei den Ausbildungsstätten, Trainer*innen durch die DGP nehmen viel Zeit in Anspruch.

Weiterer Austausch gern direkt: 0176 233 599 45 Thomas Hansen


Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

„Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (M-A-G)“

Ist am 18.09.2023 veröffentlicht worden und unter folgendem Pfad zu finden:

www.bmas.de > Soziales > Teilhabe und Inklusion > Politik für Menschen mit Behinderung > Assistenzhunde
und dann ganz unten auf der Seite unter „Weitere Informationen“

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mitBehinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html

Die Interessenbekundung und Registrierung für die Teilnahme an dem Modellvorhaben ist über das Förderportal des
BMAS möglich: https://www.foerderportal-bmas.de/
Betroffene können sich dort unter dem Button „natürliche Person“ anmelden.

Wichtiger Termin:
Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen endet am 16. Oktober 2023, 15:59 Uhr.


Der Verein Associata e.V. setzt sich seit seiner Gründung für die rechtliche Anerkennung und Gleichbehandlung aller Assistenzhunde ein. Zur rechtlichen Gleichbehandlung gehört auch bei entsprechender Indikation eine gesetzlich geregelte Finanzierung aller Assistenzhunde. Das fehlt bisher. Daran muss noch gearbeitet werden. Associata e.V. bildet selbst keine Assistenzhunde aus und vermittelt auch keine Assistenzhunde. Auch eine Beteiligung an Finanzierungen ist dem Verein leider nicht möglich.

Associata e.V. unterstützt aber Betroffene gerne durch individuelle Information auf dem Weg zu einem Assistenzhund. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Informations-Angebote für Menschen mit dem Wunsch nach einem Assistenzhund sowie für Beratungs- und Betreuungsorganisationen zu schaffen. Der Verein plant auch eigene Informations- und Seminarangebote für verschiedene Interessengruppen. Bei Interesse an diesen Angeboten sprechen Sie uns gerne an.

Wichtig für Betroffene, deren Assistenzhund bereits vor Inkrafttreten der AHundV ausgebildet und geprüft worden ist: Um die Rechte aus dem BGG in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie für Ihren Assistenzhund eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde Ihres Bundeslandes. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen direkt an der Quelle: Das BMAS aktualisiert seine Informationen zur Assistenzhunde-Verordnung laufend und veröffentlicht dort auch die nach Landesrecht zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern.