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Satzung - Associata-e.V.

Satzung

Satzung des Vereins Associata e.V.


Präambel

Seit seiner Gründung am 04. November 2016 setzt sich der Verein für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein und unterstützt sie auf ihrem Weg zu selbstbestimmter sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe durch Information und Beratung. Der Assistenzhund ist für Menschen mit Behinderung nur eines von vielen Mittel zu sozialer Teilhabe. Die Gründungsmitglieder waren sich bereits bei Gründung des Vereins darüber einig, dass die selbstverständliche Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung, auch ohne Bezug zum Assistenzhund, die Stärkung der eigenen Potenziale im gemeinsamen Wirken, einen wichtigen Schritt zur sozialen Teilhabe darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch die Namensverkürzung auf „Associata e.V.“ zu verstehen, die das gemeinsame Handeln von Menschen unterschiedlichster Befähigungen ausdrücken soll.

§ 1) Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Associata e.V. Er hat seinen Sitz in 19357 Karstädt GT Sargleben und unterhält dort den „Distelhof“ als Inklusionsort. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuruppin eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2) Vereinszweck

Grundgedanke unseres gemeinsamen Arbeitens und Strebens ist die Idee, dass jeder Mensch egal welcher Herkunft, welchen Alters, ob gesund oder krank, ob mit oder ohne Behinderung das Recht hat, sich frei zu entfalten, sich zu bilden und das Leben nach seinen individuellen Möglichkeiten selbstbestimmt zu gestalten. Geleitet wird die Arbeit des Vereins von Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und der UN-Behindertenrechtskonvention: „Inklusion Gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben“ Zweck des Vereins sind mildtätige Zwecke sowie die Förderung der Behindertenhilfe und der Bildung.


2.1. Der Verein unterstützt die Begegnung und Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sowie ihre gemeinsame Betätigung.


2.2. Dazu gehören auch Veranstaltungen jeglicher Art, wie Kurse, Workshops, Offene Werkstatt, Workcamps für Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Angehörigen jeden Alters. Dazu zählen z.B. Angebote aus den Bereichen Kunst, Kreativität, Handwerk, Kunsthandwerk, Natur, Umwelt. Unterstützender Bestandteil sind auch tiergestützte Angebote.


2.3 Der Verein fördert die Verwirklichung von Teilhabe am sozialen Leben von behinderten, von Behinderung bedrohter und schwerkranker oder chronisch kranker Menschen durch Information und Beratung sowie durch seine inklusiven Angebote.


2.4 Der Verein setzt sich auch für die rechtliche Anerkennung aller Assistenzhunde und Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderung ein. Gefördert werden sollen Bewusstsein und Akzeptanz in der Bevölkerung für die Bedeutung eines Assistenzhundes für betroffene Menschen mittels politischer und Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsangeboten sowie individueller Information und Beratung.


2.5 In seinem Projektstandort „Der Distelhof“ bietet der Verein einen Begegnungsraum für Menschen mit und ohne Behinderung sowie zum Austausch Betroffener untereinander.


2.6. Ziel des Vereins ist weiterhin die Förderung der Jugend-und Erwachsenenbildung durch die Einrichtung einer Bildungsstätte. Der Verein fördert generationsübergreifend inklusive, selbstbestimmte Bildung im Bereich von Wissenschaft, Tierkunde, Handwerk, Kunst und Kultur


2.7 In seinem Projektstandort „Der Distelhof“ stellt der Verein Wohnraum zur temporären Nutzung zur Verfügung für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung bzw. Familien mit entsprechenden Angehörigen sowie für Menschen in Krisen-und/oder Notsituationen. Hiermit sollen mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO verwirklicht werden.


2.8. Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen und Initiativen, mit Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaft, Kommunen und anderen Trägern an, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern.

§ 3) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbständig und selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4) Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts im In-und Ausland werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand zu erklären. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Austritt ist das betreffende Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

§ 5) Organe
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

§ 6) Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Mitgliedern. Sie sind jeweils einzeln zur Vertretung berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Aufgaben des Vorstandes:
6.1. Vertretung des Vereins gemäß Satzung und Führung der laufenden Geschäfte
6.2. Der Vorstand fasst Beschlüsse einstimmig. Beschlüsse werden protokolliert, vom Vorstand unterzeichnet und den Mitgliedern im Email oder Postversand zugeleitet.

§ 7) Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Die Mitgliederversammlung ist nach fristgerechter Einladung unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind bei Bedarf auch im Email-, SMS-, Skype- Verfahren möglich. Voraussetzung ist dabei, dass mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder daran beteiligt sein muss. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

7.1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
7.2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 8) Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeträge. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Jedem Mitglied steht es frei, nach eigenem Ermessen den Mindestbeitrag zu erhöhen. Über eine beitragsfrei oder beitragsgemindert gestellte Mitgliedschaft, befristet oder dauerhaft, entscheidet auf Antrag des Mitgliedes der Vorstand.

§ 9) Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen Träger der Behindertenhilfe zwecks Verwendung unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke. Über die Auswahl des Zuzuwendenden entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit

§ 10) Inkrafttreten
Die Satzung ersetzt die Satzung vom 04.11.2016 und tritt nach Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung am 01.08.2021 in Kraft.

§ 1 geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2022